Unsere Grüne Glasfaser schließt Wohnobjekte des Bauvereins Sprockhövel an das schnelle Glasfasernetz an

28. August 2024

Unsere Grüne Glasfaser schließt Wohnobjekte des Bauvereins Sprockhövel an das schnelle Glasfasernetz an

Sprockhövel/Ismaning, 06.08.2024 – Ein leistungsfähiges und stabiles Internet ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Ob Streaming, Gaming, oder Homeoffice – die täglich über das Internet übertragenen Datenmengen steigen kontinuierlich. Damit wächst auch der Bedarf an hohen Bandbreiten und leistungsstarken Internetverbindungen. Doch gerade In Mehrfamilienhäusern stoßen veraltete Kupferkabel-Anschlüsse schnell an ihre Grenzen, insbesondere beim Upload oder wenn mehrere Bewohner*innen gleichzeitig online sind. Dies kann zu langen Ladezeiten oder gar Internetausfällen führen. Glasfaserkabel hingegen bieten schon heute hohe Übertragungsraten von bis zu 1.000 Mbit/s für alle Bewohner:innen gleichzeitig.

Angeschlossen: 940 Wohneinheiten kommen an das Netz der Zukunft

In Sprockhövel schließt UGG die Mehrfamilienhäuser des Bauvereins Sprockhövel eG an das moderne Glasfasernetz an. Eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichneten Bernhard Heck, verantwortliches Vorstandsmitglied des Bauvereins Sprockhövel eG, und Matthias Knüver-Röll, Partner Manager Wohnungswirtschaft bei UGG. Insgesamt werden so über 940 Wohneinheiten an das Netz der Zukunft angeschlossen. Als neutraler Partner stellt UGG das neu errichtete Glasfasernetz regionalen und überregionalen Internetanbietern zur Verfügung. In Sprockhövel werden die Bewohner:innen ihre Glasfaserprodukte über den Internetanbieter O2 beziehen und dabei zwischen unterschiedlichen Tarifen wählen können. Zukünftig werden weitere Internetanbieter auf dem UGG Netz verfügbar sein.

Bis in jede einzelne Wohneinheit

Das Glasfasernetz von UGG ist so konzipiert, dass alle Kabel und Leerrohre außerhalb der Gebäude vollständig erdverlegt sind, ausgehend vom zentralen Hauptverteilerpunkt (sog. „Point of Presence“; kurz: PoP) bis in die Gebäude – unabhängig davon, ob es sich um Ein- oder Mehrfamilienhäuser handelt. In Mehrfamilienhäusern werden Glasfaserkabel zusätzlich anhand einer Glasfaser-Hausverkabelung grundsätzlich bis in jede einzelne Wohneinheit verlegt.

Bernhard Heck, unterstreicht die Relevanz des Glasfaserausbaus: „Die Anbindung unserer Mehrfamilienhäuser an das Glasfasernetz wird den Personen in unseren Objekten nicht nur eine deutlich stabilere Internetverbindung bieten, sondern auch eine zuverlässige Grundlage für die Nutzung aller digitalen Dienste schaffen. Wir freuen uns, mit UGG zusammenzuarbeiten und unseren Mitgliedern diesen wichtigen Schritt in die digitale Zukunft zu ermöglichen.“

David Paur, Head of MDU bei Unsere Grüne Glasfaser (UGG) betont wie wichtig der Glasfaserausbaus ist: „Die Partnerschaft mit dem Bauverein Sprockhövel eG ist ein starkes Signal für die Digitalisierung des Wohnungsmarktes in der Region. Glasfaserhausanschlüsse sind entscheidend, um Deutschlands digitale Infrastruktur voranzubringen. Sie decken nicht nur aktuelle, sondern auch zukünftige Anforderungen langfristig ab. Für die Bewohner:innen bedeutet dies Zugang zu anspruchsvollen Multimediadiensten, Stabilität in modernen Arbeitsumgebungen und langfristige Versorgungssicherheit. Mit dieser zukunftsweisenden Entscheidung macht der Bauverein seine Liegenschaften fit für die Zukunft und bleibt attraktiv für Wohnungssuchende.”

Wohnungswirtschaftliche Unternehmen wie Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften oder Wohnungsgenossenschaften erreichen das Expert:innen-Team von UGG telefonisch unter 089 20 19 59 69 (Mo. bis Fr. 9–17 Uhr) oder per E-Mail an wohnungswirtschaft@unseregrueneglasfaser.de.

Bewohner oder Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können sich unter der Rufnummer 0800 410 1 410 (kostenlos, Mo. bis Fr. 8–20 Uhr, Sa. 9–17 Uhr) oder per E-Mail an info@unseregrueneglasfaser.de beraten lassen.

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.