Symbol für die gemeinsame Glasfaserzukunft: UGG feiert Abschied der Bautruppen und pflanzt jungen Baum in Sehlem

5. Juni 2023

München / Sehlem, 05.06.2023: Unsere Grüne Glasfaser (UGG) baute in den vergangenen Monaten die örtliche digitale Infrastruktur in Sehlem in der Verbandsgemeinde Wittlich mit leistungsfähiger Glasfaser aus. Nach dem Abschluss der Bauarbeiten verabschiedete der Ort die Bautruppen nach erfolgreichem Abschluss mit einer kleinen Feier. Das Gemeinschaftsunternehmen von Allianz und Telefónica nutzte diese Gelegenheit und schenkte dem Ort als Symbol für das gemeinsame Ausbauprojekt einen jungen Baum. 

UGG besiegelt das Ende der gemeinsamen Ausbauphase in Sehlem mit der feierlichen Verabschiedung der Bautrupps der Firma Liteyca, deren Mitarbeiter:innen über die letzten Monate hinweg über 30km Kilometer Glasfaserkabel in der Ortschaft verlegt hatten. Im Rahmen der Feier am Brunnenplatz vor der Kirche von Sehlem schenkte UGG der Gemeinde einen kleinen Kastanienbaum. Dieser soll ein Symbol für Wachstum und die blühende Zukunft des Ortes sein, die jetzt vor Sehlem liegt. 

„Die Glasfasertechnologie ist der eigentliche Motor der Digitalisierung. UGG trägt dazu bei, dass Gemeinden wie Sehlem Zugang zu dieser zukunftssicheren Technologie haben, die unser Leben und unsere Gesellschaft ständig verbessert und den Bürger:innen in ländlichen Regionen die digitale Teilhabe ermöglicht. Die Unterstützung der Verbandsgemeinde, die Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister und der Zuspruch der Bürger:innen, die das Angebot in großer Zahl angenommen haben – all das könnte nicht besser sein. Wir danken allen die am Projekt beteiligt waren“, so Eduardo de Santos, CTIO (Chief Technology Innovation Officer) von Unsere Grüne Glasfaser über den Glasfaserausbau in Sehlem. 

„Wir freuen uns über das neue Glasfasernetz und über den Baum als Symbol für den nun mit UGG gemeinsamen unternommenen Schritt Richtung digitaler Zukunft. Das neue Glasfasernetz bedeutet den Anschluss an die moderne Kommunikation für Sehlem und sichert auch weiterhin die Attraktivität unserer Gemeinde“, sagt Ortsbürgermeister Gregor Zehe. 

„Liteyca hat in 7 Monaten die Tiefbauarbeiten in der Gemeinde abgeschlossen und 80 Prozent der Kunden angeschlossen. Unser Erfolg sind zufriedene Anwohner“ sagt Adrian Sanchez Horn, Projekt Manager Rheinland-Pfalz von Liteyca.

Neben Vetreter:innen von UGG und der Baufirma Liteyca waren Ortsbürgermeister Gregor Zehe, Karl-Heinz Binz (Erster Beigeordneter), Rudolf Feilen (Beigeordneter) und weitere Ratsmitglieder des Gemeinderates Sehlem zugegen. Stellvertretend für die Verbandsgemeinde Wittlich-Land war Frau Heike Bros dabei. 

Ausblick für weitere Regionen in Deutschland 

Sehlem werden noch viele weitere Ortschaften auch außerhalb des Landkreises Bernkastel-Wittlich folgen. Mit einem Investitionsvolumen von über 5 Mrd. Euro will UGG in den kommenden Jahren mehr als zwei Millionen deutsche Haushalte in ländlich geprägten Regionen mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen mit Glasfasertechnologie ausstatten und einen energieeffizienten Betrieb des Netzes gewährleisten. Dieser Ausbau ist nicht nur für die ländlich geprägten Regionen in Deutschland essenziell, sondern leistet zudem einen wichtigen Beitrag zum Plan der Bundesregierung, bis 2025 eine solide Gigabit-Internet-Infrastruktur in ganz Deutschland bereitzustellen. 

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.