Angie Hagemann wird Chief Construction Officer bei Unsere Grüne Glasfaser

30. May 2023

Ab Juni 2023 ist Angie Hagemann neue Chief Construction Officer bei Unsere Grüne Glasfaser (UGG). Die renommierte Glasfaser-Bauexpertin bringt über 12 Jahre Erfahrung in der Telekommunikationsbranche mit zur UGG. Als Managerin verantwortete Angie Hagemann bislang die Realisierung von über einer Million Glasfaseranschlüssen in Deutschland.


München, 30. Mai 2023 – Unsere Grüne Glasfaser freut sich, Angie Hagemann ab Juni als Chief Construction Officer für das Glasfaser Joint Venture von Allianz und Telefónica begrüßen zu können. Hagemann gilt in der Glasfaserwelt als renommierte Bauexpertin und hat bei ihren vorherigen beruflichen Stationen bereits unzählige Ausbauprojekte erfolgreich verantwortet.

„Mit Angie Hagemann konnten wir eine ausgewiesene Infrastruktur- und Telekommunikationsexpertin für die Mission der UGG gewinnen. Sie begleitet durch ihre vorherigen Stationen bei Vodafone und Deutsche Glasfaser ein exzellenter Ruf und gilt in der oft von Männern dominierten Baubranche als ‚Role Model‘. Wir sind stolz darauf, dass Angie Hagemann ihre berufliche Reise bei UGG fortsetzt“, so Jens Prautzsch, CEO von Unsere Grüne Glasfaser.

Schon über eine Millionen Haushalte mit Glasfaser versorgt

Angie Hagemann verantwortete zuletzt als Executive Managerin mit rund 400 Mitarbeiter:innen den eigenwirtschaftlichen und geförderten Glasfaserausbau von Deutsche Glasfaser und hat insgesamt mit ihren Teams und Rollout-Partnern über eine Million Haushalte im ländlichen Raum mit Glasfaseranschlüssen versorgt. Zuvor hat sie neben ihrer Erfahrung in der Unternehmensstrategie in verschiedenen Führungsrollen bei Vodafone (inter-)nationale Partner im Fullfilment für Enterprise-Kunden aufgebaut und gesteuert.

„Entscheidungsfähige Teams und qualifizierte Partner sind für mich der Schlüssel zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus in Deutschland. Ich freue mich sehr, jetzt Teil der UGG-Familie zu werden und gemeinsam mit dem Team dafür zu sorgen, dass wir als neutraler Netzanbieter in Deutschland schnell Glasfaser zu den Menschen in bislang unterversorgte Gebiete bringen“, so Hagemann.

Über Unsere Grüne Glasfaser
Unsere Grüne Glasfaser (UGG) ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Allianz und Telefónica. Als neutraler und unabhängiger Netzanbieter verlegt UGG lokale Glasfasernetze in ländlich geprägten Regionen in ganz Deutschland – für mehr Lebensqualität und die Aussicht auf eine innovationsreiche Zukunft. Darauf aufbauend stellt UGG interessierten Telekommunikationsanbietern einen leistungsstarken und hochmodernen FTTH (Fiber To The Home) -Zugang zur Verfügung bei dem die Glasfaserleitungen direkt bis in jedes Haus verlegt werden. Durch den energieeffizienten und zukunftssicheren Betrieb hat das Glasfasernetz der UGG auch ökologische Vorteile, die moderne FTTH-Technologie verbraucht 60 % weniger Energie als frühere Kupfernetze. 

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen.

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen.

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers.

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung.

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden.

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.