BREKO zeichnet Bürgermeisterin von Contwig aus

23. March 2023

Contwig/Wiesbaden, xx. Mai 2023 – Mit Nadine Brinette zeichnete der Bundesverbandes Breitbandkommunikation (BREKO) im Rahmen der Fiberdays 2023 die Bürgermeisterin von Contwig als „Digitalpolitikerin“ aus. Die Auszeichnung wurde Ihr von Roman Skrodzki, Referent für Kommunalpolitik beim BREKO verliehen.

Seit 2021 ist die CDU-Politikerin Nadine Brinette Bürgermeisterin der Ortsgemeinde im Landkreis Südwestpfalz in Rheinland-Pfalz. Angetreten war sie unter anderem mit dem Versprechen, Contwig zu einer modernen und zukunftsfähigen Gemeinde mit schnellem Internet machen zu wollen. Gesagt getan, bereits kurz nach Ihrer Wahl machte sich Unsere Grüne Glasfaser in Contwig ans Werk, um gemeinsam mit der Gemeinde die digitale Infrastruktur für die Zukunft aufzustellen. „Gerade für kleinere Kommunen wie unsere, im Einzugsgebiet größerer Städte wie Saarbrücken oder Kaiserslautern, ist ein wichtiger Standortfaktor schnelles Internet. Für Bürger*innen und Unternehmen wird superschnelles Internet so wichtig wie Wasser oder Strom werden“, so Brinette.

BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers zur Auszeichnung: „Wir zeichnen Nadine Brinette gleich aus zwei Gründen aus. Erstens war sie während des Glasfaserausbaus in ihrer Gemeinde stets unterstützend, sie klärte auf, begleitete mit den Bürger*innen die Bautrupps und sorgte für eine unglaublich positive Stimmung für den Glasfaserausbau in der Gemeinde. Zweitens stand sie weiteren Nachbargemeinden beratend bei Fragen zum Glasfaserausbau zur Verfügung. Damit hat sich Nadine Brinette aus Sicht des BREKOS als „Digitalpolitikerin“ der Region hervorgetan.“

Der BREKO hat die Initiative „Ausgezeichnete:r Digitalpolitiker:in“ ins Leben gerufen, um Deutschlands engagierteste Digitalpolitiker:innen auszuzeichnen, die in ihrer politischen Arbeit wichtige digitalpolitische Impulse setzen. Die Auszeichnung erfolgt im Rahmen der Initiative „Fiber for Future“. Ziel der Initiative ist es, die Bedeutung der Digitalpolitik und der digitalen Infrastruktur für alle Politikbereiche hervorzuheben.

Über den BREKO Als führender Glasfaserverband mit über 440 Mitgliedsunternehmen setzt sich der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) erfolgreich für den Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Seine Mitglieder setzen klar auf die zukunftssichere Glasfaser und zeichnen für über 70 Prozent des Ausbaus von Glasfaseranschlüssen in Deutschland verantwortlich. Die mehr als 230 im Verband organisierten Telekommunikations-Netzbetreiber versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete mit zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen. Dafür haben sie im Jahr 2021 3,2 Mrd. Euro investiert. Weitere Informationen finden Sie unter brekoverband.de.

Von rechts: Nadine Brinette (Bürgermeisterin Contwig), Roman Skrodzki (BREKO), Jörn Schoof (CCO Unsere Grüne Glasfaser)

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen.

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen.

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers.

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung.

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden.

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.