Eduardo de Santos wird neuer CTIO

München
1. June 2022

Mit dem heutigen Tag übernimmt Eduardo de Santos die Stelle als neuer CTIO von Unsere Grüne Glasfaser (UGG). De Santos bringt über 20 Jahre Erfahrung in der Telekommunikationsbranche mit zu UGG, darunter 15 Jahre bei der Telefónica Group, wo er verschiedene erfolgreiche Positionen in den Bereichen Netz, Betrieb, Produktmanagement und Vertrieb innehatte.

„Mit Eduardo de Santos konnten wir einen absoluten Technologieexperten aus dem Telefónica Hauptquartier in Madrid gewinnen. De Santos war mitverantwortlich für die innovationstreibenden Themen der Telefónica Gruppe und wird diese Expertise nun in die UGG einbringen. Ich freue mich sehr, dass wir mit Eduardo de Santos einen ausgewiesenen Fachmann bei uns begrüßen dürfen“, sagt CEO Jens Prautzsch.

Eduardo de Santos verantwortete bei der Telefónica zuletzt als Director die Abteilungen Customer Operations and Services sowie NewCos&Joint Ventures, eine Abteilung, die sich auf Firmengründungen und Firmenzusammenschlüsse konzentrierte, hier besonders im Glasfasersektor. Eduardo de Santos berichtete direkt an den Global CTIO der Telefónica Gruppe.

„Glasfaser auch in die ländlichen Regionen Deutschlands zu bringen ist die großartige Mission der UGG. Dies gelingt uns mit neuester Technologie und ständigem Fortschritt. Ich freue mich sehr, jetzt Teil dieser Mission zu sein und UGG als Unternehmen weiterzuentwickeln und dazu beizutragen, Deutschland durch die Glasfaser zu modernisieren und zu digitalisieren”, sagt de Santos.

Eduardo de Santos folgt als CTIO auf Jerónimo Vílchez, der nach erfolgreicher Aufbauarbeit bei UGG zu Telefónica nach Spanien zurückkehren wird. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, wird Vílchez noch einige Zeit bei UGG beratend unterstützen.

Das 2020 gegründete Unternehmen UGG hat sich zum Ziel gesetzt, mehr als zwei Millionen Haushalte in ländlichen Gebieten an sein zukunftsfestes Glasfasernetz anzuschließen und einen energieeffizienten Betrieb des Netzes zu gewährleisten. Insgesamt soll sich das Glasfasernetz über eine Strecke von 50.000 Kilometern erstecken.

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen.

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen.

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers.

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung.

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden.

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.