UGG sichert sich 1,65 Milliarden Euro

München
18. March 2021

Durch den Abschluss des Fremdkapitalpakets am 15. März 2021 kann UGG einen weiteren Teil der Gesamtinvestition von 5 Milliarden Euro für den FTTH (Fibre-to-the-Home) Netzausbau in ländlichen und halb-ländlichen Gebieten in Deutschland sichern. Die Investition von UGG ist ein wichtiger Beitrag zum Plan der deutschen Regierung, bis 2025 flächendeckend eine gigabitfähige, konvergente Infrastruktur bereitzustellen.

UGG sicherte sich das Infrastruktur-Finanzierungspaket von neun internationalen Banken. Die Mandatierten Lead Arranger sind BBVA, BNP Paribas, Credit Agricole, KfW Ipex, Santander, SEB, SMBC, Société Générale und Unicredit. Die Kreditfazilitäten belaufen sich auf insgesamt 1,65 Milliarden Euro in Form von vorrangigen Krediten ohne Rückgriffsrecht mit einer Laufzeit von sieben Jahren. Dies reicht aus, um den Liquiditätsbedarf von UGG in den ersten drei Jahren Projektlaufzeit zu decken. Des Weiteren beinhaltet das Paket Optionen für weitere Fazilitäten, die in der Zukunft neben Neufinanzierungen aufgenommen werden können, um den Glasfaser-Ausbau abzuschließen. Die Bankfinanzierung ergänzt das von Allianz und Telefónica zugesagte Eigenkapital in Höhe von 1,5 Milliarden Euro.

Das starke Engagement des Bankenkonsortiums unterstreicht die breite Unterstützung am Markt für UGG bei der Umsetzung des Ziels, mehr als 2 Millionen Haushalte mit Glasfaser-Highspeed-Internet in den kommenden fünf bis sechs Jahren zu versorgen. Das Unternehmen stellt damit die Weichen für ein stabiles Internet und sichert die Anbindung an die digitale Infrastruktur, was für die ländlichen Regionen Zukunftssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gegenüber städtischen Ballungsräumen bedeutet – in wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht. UGG arbeitet eng mit den Kommunen zusammen, um sie beim Ausbau der digitalen Infrastruktur optimal zu unterstützen. Die ersten Projekte starteten bereits Anfang März in Gemeinden Maring-Noviand, Rheinland-Pfalz und Malterdingen, Baden-Württemberg.

Über Unsere Grüne Glasfaser

Als neutraler unabhängiger Netzanbieter wird UGG lokale Glasfasernetze in unterversorgten ländlichen und halbländlichen Gebieten in ganz Deutschland verlegen und allen Telekommunikationsanbietern einen FTTH (Fiber To The Home)-Großhandelszugang bereitstellen, damit diese entsprechende Dienste ihren Endkunden anbieten können. UGG hat auch ökologische Vorteile durch einen energieeffizienten Betrieb (FTTH verbraucht 60% weniger Energie als frühere Kupfernetze einschließlich Vectoring-DSL) und die Ermöglichung des Übergangs zu Glasfaser in den Bereitstellungsgebieten.

UGG ist ein Joint Venture der Allianz Group und der Telefónica Group, die jeweils 50% der Anteile im Rahmen eines Co-Control-Governance-Modells halten.

Die Allianz, einer der weltweit führenden Finanzdienstleister, bringt als langfristiger Investor Erfahrung aus mehreren Glasfaser-Investitionen, Finanzkraft und Expertise sowie eine starke lokale Präsenz mit. Telefónica, einer der größten Telekommunikationsdienstleister der Welt, verfügt über umfangreiche technische Möglichkeiten und Know-how beim Aufbau und Betrieb von Glasfasernetzen, das sich bereits in vielen Ländern bewährt hat.

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen.

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen.

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers.

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung.

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden.

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.