FAQ und informative Dokumente

Mit einer Sammlung an FAQ, Infobroschüren, Anleitungen und Vertragsdokumente.

Sie suchen nach Antworten auf Ihre Fragen?

Hier helfen wir Ihnen am schnellsten weiter! Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Glasfaser.

FAQs Kategorien

UGG hat mit der Allianz und Telefónica zwei Partner im Rücken, die in den nächsten Jahren beide rund 2,5 Milliarden Euro in den Glasfaserausbau durch UGG investieren. Im Gegensatz zu Wettbewerbern, die u. a. durch Hedgefonds finanziert sind, sind unsere Investoren nicht auf schnelle Rendite aus, sondern langfristig engagiert. Für seine vorbildliche Finanzierungsstruktur wurde UGG 2021 mit dem IJGlobal Award ausgezeichnet: UGG, awarded for its financing structure – Telefónica (telefonica.com).

Die Abkürzung „VGM“ steht für „Vereinbarung zum Glasfaseranschluss Mehrfamilienhaus“. Diese Vereinbarung regelt den Ausbau von Mehrfamilienhäusern zwischen Eigentümer:innen und Unsere Grüne Glasfaser. Inhalte sind beispielsweise: Angaben zu Installationsadressen und Kontaktpersonen, Preise und Baudetails.

Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern erreichen uns unter der kostenlosen Rufnummer 0800 410 1 410 (Mo. bis Fr. 8–20 Uhr, Sa. 9–17 Uhr).

Wohnungswirtschaftliche Unternehmen (Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften oder Wohnungsgenossenschaften etc.) erreichen uns telefonisch unter 089 20 19 59 69 (Mo. bis Fr. 8–17 Uhr) oder per E-Mail an wohnungswirtschaft@unseregrueneglasfaser.de.

Wenn die Bewohner:innen glasfaserschnell surfen möchten, ist es notwendig, einen Internetvertrag mit einem auf unserem Netz verfügbaren Internetanbieter abzuschließen. Internetverträge können nach der Einreichung der Vereinbarung zum Glasfaseranschluss Mehrfamilienhaus durch die Bewohner:innen abgeschlossen werden. Für all jene Wohnungen, deren Bewohner:innen einen Internetvertrag mit einem über unser Netz verfügbaren Internetanbieter abgeschlossen haben, übernehmen wir die Anschlusskosten. Der Abschluss des Internetvertrags kann dabei auch noch während des Ausbaus stattfinden. Wichtig ist, dass der Internetvertrag zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung vorliegt. Diese erfolgt nach Abschluss aller Bauarbeiten.

Das Interesse der Bewohner:innen ist nicht zwingend erforderlich, da die Eigentümer:innen bzw. wohnungswirtschaftlichen Unternehmen die Entscheidung über die Erschließung ihrer Immobilie mit Glasfaser treffen.
Wir erschließen grundsätzlich alle Wohneinheiten der Mehrfamilienhäuser – unabhängig davon, ob die Bewohner:innen der Gebäude zu diesem Zeitpunkt einen Internetvertrag mit einem unserer Partner abgeschlossen haben.

Hier kann der Antrag direkt online ausgefüllt, unterschrieben und eingereicht werden.

Ganz einfach: Die Grundlage für den Anschluss von Mehrfamilienhäusern an unser Glasfasernetz ist die
Vereinbarung zum Glasfaseranschluss Mehrfamilienhaus. Diese können Interessent:innen unkompliziert online ausfüllen und unterschreiben

Wir erschließen – im Gegensatz zu vielen Wettbewerbern – grundsätzlich alle Wohneinheiten
der Mehrfamilienhäuser – unabhängig von Vermarktungsquoten.
Außerdem errichten wir in den Kommunen ein anbieterneutrales Netz. Damit bieten wir allen im Markt
befindlichen Telekommunikationsunternehmen die Möglichkeit, ihre Dienste über unsere Infrastruktur
anzubieten. Für unsere Kund:innen bedeutet das, dass sie aus den in ihrer Region auf unserem Netz
verfügbaren Internetprovidern denjenigen auswählen können, dessen Produkte am besten zu ihnen passen.

Bei uns gelten Objekte ab vier Wohneinheiten als Mehrfamilienhäuser. Mehrere Adressen, die eventuell baulich miteinander verbunden sind, werden als einzelne Objekte betrachtet und nicht zusammengefasst.

Nutzen Sie hier den Download unserer Technikbroschüre

Interesse an mehr Informationen?

Von Vertragsoptionen, über das Thema Hausanschluss und ONT-Aktivierung hin zu technischen Dokumenten. Hier können Sie sich einige hilfreiche Dokumente downloaden.

Infos zur Hausbegehung (Schritt 1)

Infos zur Bauphase und Installation der Glasfaserleitung (Schritt 2)

Infos zur Aktivierung durch den Internetanbieter (Schritt 3)

Technikbroschüre

Bedienungsanleitung für Modell Mitrastar

Bedienungsanleitung für Modell Askey

GPON-Schnittstelle

Vertragsoptionen im Überblick

Infos vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Allgemeine Fragen

Erklärvideo:
Warum Glasfaser?

Erklärvideo:
Wie wird Glasfaser verlegt?

Erklärvideo:
Endegeräte

Noch Fragen offen?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf ! Oder finden Sie hier weitere Informationen rund um das Thema kooperierende Internetanbieter.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Wir sind stetig bemüht alle Anliegen zufriedenstellend zu beantworten und die Seite zu optimieren.
Lassen Sie uns daher wissen, was ihnen gefehlt hat.

This field is hidden when viewing the form

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.