FAQ und informative Dokumente

Mit einer Sammlung an FAQ, Infobroschüren, Anleitungen und Vertragsdokumente.

Sie suchen nach Antworten auf Ihre Fragen?

Hier helfen wir Ihnen am schnellsten weiter! Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Glasfaser.

FAQs Kategorien

Die Hausanschlusskosten sind aktuell in den Angeboten der Service-Provider bereits kostenfrei enthalten. Alle Kostendetails finden Sie unter: https://www.unseregrueneglasfaser.de/downloads

Um einen kostenfreien Hausanschluss zu erhalten, müssen Sie einen Internetvertrag über einen Internetdienstanbieter abschließen, der bereits einen Kooperationsvertrag mit uns abgeschlossen hat. Welche Anbieter dazugehören, entnehmen Sie den Informationsmaterialien.

Sie können einen Vertrag bei einem Internetanbieter abschließen und erhalten den Glasfaser-Hausanschluss während der Angebotsphase zu besonders attraktiven Konditionen. Die genauen Konditionen und Bedingungen finden Sie bei den Internetanbietern unter: Unsere Kooperationspartner – Unsere Grüne Glasfaser (unseregrueneglasfaser.de)

Derzeit arbeiten wir mit dem national verfügbaren Anbieter O2 sowie mit weiteren regionalen Anbietern zusammen. Da UGG ein offenes Netz bietet, ist es unser Ziel, in Zukunft möglichst viele Internetanbieter überdas Netz zur Verfügung zu stellen. Wir sind aktuell im Gespräch mit weiteren Anbietern, die ihre Produkte über unser Netz vertreiben wollen. Sobald diese verfügbar […]

Die Kündigung erfolgt über die Rufnummernübernahme. In erster Linie wird also Ihr Telefonvertrag gekündigt. Wenn Internet und Telefon in einem Tarif gebündelt sind und der Vertrag auf einen Namen läuft, wird beides gekündigt. Dies übernimmt Ihr neuer Internetanbieter für Sie.

Um einen kostenfreien Hausanschluss zu erhalten, müssen Sie einen Internetvertrag über einen Internetdienstanbieter abschließen, der bereits einen Kooperationsvertrag mit uns abgeschlossen hat. Welche Anbieter dazugehören, entnehmen Sie den Informationsmaterialien.

Derzeit arbeiten wir mit 3 Internetdienstanbietern zusammen, die ihre Services über unser Netz anbieten. Das Ziel der UGG ist es, in Zukunft weitere Kooperationen abzuschließen. Die berechtigten Laufzeitverträge haben aktuell immer eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Details dazu erhalten Sie bei dem jeweiligen Anbieter.

Die Hausanschlusskosten sind aktuell bereits in den Angeboten der Internetanbieter, wenn Sie sich in der Angebotsphase entscheiden. Für genaue Konditionen und Bedingungen wenden Sie sich bitte an die Internetanbieter. Die Kostenstruktur entnehmen Siein der unten aufgeführten Matrix. Vertragsoptionen

Ein Hausanschluss durch UGG ist nur ohne Zusatzkosten möglich, wenn ein Internetvertrag mit einem Internetanbieter geschlossen wird, der mit UGG einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat.

Wir empfehlen Ihnen, sich von Ihrem Internetanbieter beraten zu lassen und zu prüfen, ab welchem Zeitpunkt ein Wechsel möglich ist.

Interesse an mehr Informationen?

Von Vertragsoptionen, über das Thema Hausanschluss und ONT-Aktivierung hin zu technischen Dokumenten. Hier können Sie sich einige hilfreiche Dokumente downloaden.

Infos zur Hausbegehung (Schritt 1)

Infos zur Bauphase und Installation der Glasfaserleitung (Schritt 2)

Infos zur Aktivierung durch den Internetanbieter (Schritt 3)

Technikbroschüre

Bedienungsanleitung für Modell Mitrastar

Bedienungsanleitung für Modell Askey

GPON-Schnittstelle

Vertragsoptionen im Überblick

Infos vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Erklärvideo:
Warum Glasfaser?

Erklärvideo:
Wie wird Glasfaser verlegt?

Erklärvideo:
Endegeräte

Noch Fragen offen?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf ! Oder finden Sie hier weitere Informationen rund um das Thema kooperierende Internetanbieter.

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.