Startschuss ist gefallen: Der Ausbau des Glasfasernetzes in Sprockhövel beginnt

25. Mai 2023


Sprockhövel/München, 24.05.2023: Die Stadt Sprockhövel in Nordrhein-Westfalen hat sich für den Ausbau der örtlichen digitalen Infrastruktur mit leistungsfähiger Glasfaser durch Unsere Grüne Glasfaser (UGG) entschieden. Nun können die Ausbauarbeiten beginnen: Der Spatenstich am Dienstag, den 23.05.2023 um 10:00 Uhr, markiert den symbolischen Startschuss des Glasfaserausbaus durch Unsere Grüne Glasfaser.


Die Stadt Sprockhövel im südlichen Ruhrgebiet profitiert bald vom leistungsfähigen
Glasfasernetz von UGG. Im Rahmen von einer Ortsbegehung wurde der ideale Standort für
den zentralen Hauptverteilerpunkt (sog. „Point of Presence“; kurz: PoP) in der Stadt
Sprockhövel ermittelt, von dem aus die Glasfaserleitungen in die einzelnen Häuser und
Wohnungen führen. Der Hauptverteilerpunkt wird entlang der Straße zum städtischen
Strandbad aufgestellt.
Neben der Bürgermeisterin Sabine Noll begleiteten Jörg Ellerbrok, Expansion Manager von
UGG sowie Carsten Galbring, technischer Ansprechpartner der Stadt Sprockhövel, das
Ereignis. Die Bürgermeisterin freut sich über den zukünftigen Glasfaseranschluss für
Sprockhövel und die Zusammenarbeit mit UGG.

Abgebildete Personen v.l.n.r.:
Carsten Galbring, technischer Ansprechpartner der Stadt Sprockhövel, Sabine Noll, Bürgermeisterin der Stadt Sprockhövel, Jörg Ellerbrok, Expansion Manager von UGG.


Startschuss für den Glasfaserausbau in Sprockhövel
Dank des Glasfaser-Ausbaus gehören lange Ladezeiten und geringe
Surfgeschwindigkeiten bald der Vergangenheit an und die Einwohner:innen können sich
auf eine leistungsfähige digitale Glasfaserinfrastruktur freuen.
„Wir freuen uns, dass wir die Stadt Sprockhövel an das schnelle und stabile Glasfasernetz von
UGG anschließen können. Als starker Partner übernehmen wir nun die notwendigen
Arbeiten, um zügig leistungsfähige digitale Infrastruktur zu verlegen und Bürgerinnen,
Bürgern und Unternehmen zuverlässige Verbindungen in die ganze Welt zu ermöglichen“,
kommentiert Jörg Ellerbrok, Expansion Manager von UGG

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.