Wayleave agreement­

If you wish to order a full fibre connection for use with an internet and phone contract, you must fill out and sign a wayleave agreement. This document gives us permission to install the full fibre connection all the way to your house. Use the form below to fill out the wayleave agreement online. Please make sure to sign the agreement in the designated section of the form. You do not need to send the document to UGG by post provided that the digital form is completed and sent correctly.

Zustimmung zu Marketing-Kampagnen von Unsere Grüne Glasfaser

Wir möchten Sie in Zukunft gerne kontaktieren, um Sie über neue Dienste, Serviceangebote oder andere wichtige Informationen über unser Unternehmen zu informieren.

Diese Dienste und Serviceangebote beziehen sich auf Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Glasfaseranschluss stehen. Dazu gehören unter anderem Angebote für Internet- oder Telefondienste, Fernsehen und Streaming-Dienste. In einigen Fällen erbringen wir diese Dienste nicht selbst, sondern Dritte, mit denen wir zusammenarbeiten.

Wir bieten Ihnen dann an, Leistungen von diesen Kooperationspartnern zu beziehen. Wir geben Ihre Daten zunächst nicht an unsere Kooperationspartner weiter. Erst wenn Sie einen Vertrag über die Leistungen der Kooperationspartner abschließen möchten, geben wir Ihre personenbezogenen Daten an diese Kooperationspartner weiter.

Wir verschicken in regelmäßigen und unregelmäßigen Abständen Informationen. Wir kontaktieren Sie ausschließlich über die Kommunikationskanäle, über die Sie kontaktiert werden möchten, es sei denn, die Kontaktaufnahme ist auch ohne Ihre Einwilligung gesetzlich zulässig.

Weitere Informationen darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Meine vorstehende Einwilligung gilt, bis ich sie widerrufe. Diesen Widerruf kann ich jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem ich eine -Mail an info@unseregrueneglasfaser.de oder per Post an Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostr.82-86, 85737 Ismaning.

Anschlussbedingungen für den Hausanschluss

(Stand: November 2023)

1. Gegenstand der Anschlussbedingungen
1.1. Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „UGG“ genannt) stellt den Hausanschluss an dem im Auftrag angegebenen Anschlusspunkt zu den im Auftragsformular angegebenen Preisen und Bedingungen nach Maßgabe dieser Anschlussbedingungen her und schließt den Hausanschluss an das Glasfasernetz von UGG an. Ebenso errichtet UGG nach den im Auftrag und ggf. in den Anhängen angegebenen Preisen und Bedingungen die Hausverkabelung.

1.2. Voraussetzung für die Errichtung des Hausanschlusses und der Hausverkabelung ist die Lage des Anschlusspunktes im Ausbaugebiet von UGG.

1.3. UGG ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der Leistungen zu beauftragen. UGG wird sich dabei nur sachkundiger Dritter bedienen.

2. Abschluss des Hausanschlussvertrages
Der Hausanschlussvertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch UGG zustande.

3. Umfang des Hausanschlusses
3.1. Der Hausanschluss umfasst die Errichtung einer Anschlussleitung von der Grundstücksgrenze bis zum anzuschließenden Gebäude sowie die Hauseinführung und die Zuführungsleitung bis zum Hausübergabepunkt (HÜP). Ebenso ist die Errichtung eines Hausnetzes (NE4) zum Anschluss aller Wohneinheiten des Gebäudes inbegriffen. Diese Hausverkabelung endet mit einer Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose (Gf-TA) in der Wohneinheit.

3.2. Die Errichtung des Hausanschlusses und der Hausverkabelung erfolgt nach dem zum Zeitpunkt der Errichtung aktuellen Stand der Technik.

3.3. UGG oder von UGG beauftragte Dritte führen vor der Installation des Hausanschlusses und der Hausverkabelung eine oder ggf. mehrere Hausbegehungen der Anschlussstelle durch. Die technische Ausführung des Hausanschlusses und der Hausverkabelung, insbesondere die Bauweise (z. B. offene Bauweise, grabenlose/unterirdische Bauweise), liegt im freien Ermessen von UGG und wird von UGG oder dem/der von UGG beauftragten Dritten bestimmt und mit dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin abgestimmt. Soweit technisch möglich, wird UGG oder der/die von UGG beauftragte Dritte die Wünsche des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin berücksichtigen, wenn diese Wünsche nicht zu einer Änderung der von UGG kalkulierten Kosten für Hausanschluss und Hausverkabelung und/oder zu wesentlichen Verzögerungen des geplanten Anschlusses führen. UGG ist berechtigt, die technische Ausführung des Hausanschlusses und der Hausverkabelung zu ändern, wenn dafür technische Gründe vorliegen. Fallen zusätzliche Kosten für den Hausanschluss oder die Hausverkabelung an, wird UGG diese Kosten vor einer Auftragsbestätigung mit dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin abstimmen und dessen/deren Einverständnis einholen.

4. Stromversorgung
Sofern ein aktives Gerät außerhalb der Wohneinheiten verbaut werden muss, hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin dafür Sorge zu tragen, dass ein 230-V-Stromanschluss vorhanden ist. Dies wird bei der Hausbegehung gemeinsam festgelegt. Die Kosten für den Stromverbrauch der angeschlossenen Geräte trägt der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin.

5. Haftung
5.1. UGG haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund:

  • nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz) bestehen.
  • Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet UGG nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm dieser Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, sowie Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

5.2. Die Haftung von UGG nach Ziffer 5.1. gilt entsprechend für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

6. Eigentum und Rückbau
6.1. Die von UGG oder von UGG beauftragten Dritten errichteten Anlagen, insbesondere Leerrohre, Dienste/Glasfaserkabel, Hauseinführungen und der HÜP, stehen im Eigentum von UGG und werden nur zu einem vorübergehenden Zweck im Sinne des § 95 BGB aufgestellt.

6.2. UGG ist berechtigt, die der UGG gehörenden Anlagen bei Beendigung dieses Vertrages oder bei Beendigung des Nutzungsvertrages zu demontieren.

7. Schlussbestimmungen
7.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Klausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine nachträglich in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag oder seinen Ergänzungen eine Lücke herausstellen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Den Vertragsparteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, wonach eine salvatorische Klausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit auf § 139 BGB gänzlich zu verzichten. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke ist diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages und seiner späteren möglichen Änderungen gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bei Vertragsschluss bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit/Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin genannten Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), so ist die Bestimmung durch ein rechtlich zulässiges Maß auszugleichen, das der ursprünglichen Absicht möglichst nahekommt.

Information on the right of withdrawal

You have the right to withdraw from this contract, without stating a reason, within a period of 14 days starting from the day on which the contract is concluded. To exercise this right, you must send a clear written statement of your decision to withdraw from this contract (e.g. a letter sent by post or an e-mail) to Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82-86, 85737 Ismaning, Germany; e-mail: info@unseregrueneglasfaser.de. You may use the enclosed model withdrawal form for this purpose, though this is not obligatory.

To meet the withdrawal deadline, it is sufficient for you to send the communication regarding your exercise of the right of withdrawal before the withdrawal period has expired.

Consequences of withdrawal:
If you withdraw from this contract, we will be required to refund all payments we have received from you, including delivery costs (except for additional costs resulting from you choosing a different type of delivery than the cheapest standard delivery method offered by us), without delay and at the latest within 14 days of the date on which we received notification of your withdrawal from this contract. To make this repayment, we will use the same method of payment that you used when making the original transaction, unless explicitly agreed otherwise with you; under no circumstances will you be charged any fees for this repayment.

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen.

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen.

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers.

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung.

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden.

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.