Bedeutet ein Vertrag mit o2, dass ich nie wieder meinen Anbieter wechseln kann/darf?

Derzeit arbeiten wir mit dem national verfügbaren Anbieter O2 sowie mit weiteren regionalen Anbietern zusammen, die ihre Services über unser Netz anbieten. Das Ziel von UGG ist es, in Zukunft weitere Kooperationen abzuschließen. Die berechtigten Laufzeitverträge haben aktuell immer eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten danach sind sie monatlich kündbar. Sollten...

Können alle Anwohner in meiner Gemeinde einen Glasfaseranschluss bestellen?

Wir möchten möglichst vielen Bürger:innen in der Region die Möglichkeit bieten, dass ihr Haus oder ihre Wohnung mit Glasfaser versorgt wird. Dazu führen wir zunächst eine Grobplanung der Gemeinde durch, um die Entfernung jedes Hauses zum Zentrum zu analysieren. Bei Grundstücken, die weit vom Zentrum der Gemeinde entfernt sind, können...

Wir haben ein Zweifamilienhaus. Eine Wohnung bewohnen wir selbst, die andere ist vermietet. Sollte ich einen Glasfaseranschluss beauftragen, müsste dann auch mein Mieter Glasfaser beauftragen?

Nein, wir bereiten in diesem Fall lediglich das Netz für die Anzahl der Wohneinheiten bis zu unserem Hauptübergabepunkt vor. Die einzelnen Wohnungen können dann im Nachgang mit einem ONT versorgt werden. Für die Verkabelung vom HÜP bis in die Wohnungen ist der Haus-/Wohnungseigentümer verantwortlich.

Mein Internet funktioniert nicht, wie verhalte ich mich?

Wir als UGG kümmern uns um ihren Hausanschluss. Das Internet wird von unseren Vertragspartnern aktiviert. Die Aktivierung ihres Highspeed-Internetzugangs erfolgt über einen Internetanbieter ihrer Wahl. Wenn Sie also noch keinen Internetvertrag haben, informieren Sie sich hier über ihre Möglichkeiten und unsere kooperierenden Partner: Unsere Kooperationspartner – Unsere Grüne Glasfaser (unseregrueneglasfaser.de) Haben...

Wie erfolgt die Installation des Glasfaseranschlusses in meiner Wohnung?

In einem ersten Schritt bringen wir in der Nähe der Hauseinführung den sogenannten Hausübergabepunkt (HÜP) an. Wir montieren dann den Network Terminator (NT) und verbinden ihn über ein optisches Kabel mit dem HÜP. An den Network Terminator (NT) können Sie dann direkt Ihren Router anschließen.

Führen Sie auch die Inhouse-Verkabelung durch?

Inhouse-Verkabelung in einem Einfamilienhaus bis zu drei Wohneinheiten: Für die Inhouse-Verkabelung sind dieEigentümer:innen zuständig. Eventuell kann Ihr zukünftiger Internetanbieter Sie durch einen eigenen Service unterstützen.Alternativ bieten vereinzelt auch Elektriker:innen den Service der Inhouse-Verkabelung an. Zurzeit bieten wir diesen Service nicht an. Bei Mehrparteienhäuser kontaktieren Sie uns gerne unter wohnungswirtschaft@ugg.tech für...

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.