Häufig gestellte Fragen

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Unsere Grüne Glasfaser (UGG) ist ein 2020 gegründetes deutsches Unternehmen mit Sitz in Ismaning, das aus einem Joint Venture aus Allianz und Telefónica Group besteht. UGG konzentriert sich auf die Realisierung sogenannter FTTH (Fiber to the Home)-Anschlüsse in ländlich geprägten Regionen. Unsere moderne Glasfasertechnologie ermöglicht die sichere und zukunftsfähige Bereitstellung von Hochgeschwindigkeits-Internet. Ein Glasfasernetz hat aber auch ökologische Vorteile: den energieeffizienten Betrieb (FTTH verbraucht 60 % weniger Energie als frühere Kupfernetze einschließlich Vectoring-DSL) und die Ermöglichung des Übergangs zu Glasfaser in den Bereitstellungsgebieten.

Bei UGG arbeiten Telefónica und Allianz zusammen, um schnelle Internetverbindungen in ganz Deutschland verfügbar zu machen. Die Allianz, einer der weltweit führenden Finanzdienstleister, bringt als langfristiger Investor Erfahrung aus mehreren Glasfaser-Investitionen, Finanzkraft und Expertise sowie eine starke lokale Präsenz mit. Telefónica, einer der größten Telekommunikationsdienstleister der Welt, verfügt über umfangreiche technische Möglichkeiten und Know-how beim Aufbau und Betrieb von Glasfasernetzen, das sich bereits in vielen Ländern bewährt hat.

Unsere Mission ist es, flächendeckende FTTH-Netze zu implementieren. Unser Fokus liegt hier auf ländlich geprägten Regionen. Auf diesem Weg wollen wir zur Highspeed-Gesellschaft, zum Wirtschaftswachstum und zur Gleichstellung der digitalen Infrastruktur in ganz Deutschland beitragen.

UGG ist ein neutraler Anbieter, das bedeutet, wir stellen unsere FTTH-Infrastruktur Internetdienstanbietern zur Verfügung, die Ihnen als Endkund*innen Highspeed-Internet zu den für Sie besten Konditionen anbieten. Damit sind auch mittelfristig attraktive und innovative Services gesichert. Wir sind offen für die Zusammenarbeit mit allen interessierten Internetanbietern und lokalen Versorgungsunternehmen, um ein Netz anzubieten, das eine Hochgeschwindigkeits-Internetversorgung auf der Grundlage einer nachhaltigen Glasfasertechnologie für Endkund*innen ermöglicht.

Wir sind sehr stolz, sagen zu können, dass FTTH eine grünere Technologie ist, die 60 % weniger Energie verbraucht als bisherige Kupfernetze. So schützen wir nicht nur beim Bau, sondern auch langfristig die Natur. Das verlegte Glasfasernetz ist stabil, leistungsfähig und nach derzeitigen technischen Erkenntnissen für die nächsten 50 Jahre zukunftssicher.

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Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.