Alles rund um den Glasfaser­ausbau in Lichtenstein

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Welcome to the fiber optic expansion page of Lichtenstein

We look forward to successively expanding the fiber optic network in your municipality and Lichtenstein into the digital future. Here you can find all relevant information about your region at a glance

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Consultation appointments in Lichtenstein until
28. February 2025

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Information events

Lichtenstein
am 22.01.25 | 19:00 Uhr
Lichtenstein
am 01.10.24 | 19:00 Uhr

Information stands

Indoor Informationsstand
Lichtenstein
am 22.01.25 von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Standesamt im Rathaus Lichsteinstein, Rathausplatz 17
Indoor Informationsstand
Lichtenstein
am 29.01.25 von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Standesamt im Rathaus Lichsteinstein, Rathausplatz 17
Indoor Informationsstand
Lichtenstein
am 05.02.25 von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Standesamt im Rathaus Lichsteinstein, Rathausplatz 17
Indoor Informationsstand
Lichtenstein
am 12.02.25 von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Standesamt im Rathaus Lichsteinstein, Rathausplatz 17
Indoor Informationsstand
Lichtenstein
am 19.02.25 von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Standesamt im Rathaus Lichsteinstein, Rathausplatz 17
Indoor Informationsstand
Lichtenstein
am 26.02.25 von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Standesamt im Rathaus Lichsteinstein, Rathausplatz 17

Cooperating Internet providers in your municipality

We provide you with a neutral network and you choose your preferred tariff with one of our partners.

Speed­comparison

The animated graphic clearly shows the speed advantage that fiber optics offers you. This can be transferred to all other digital areas in your region: business, art and culture, telemedicine, careers and many more – so you can look forward to your digital future, both privately and for your municipality.

Further information about fiber optics

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of a fiber optic connection

Glasfaser
Attractiveness

for your region through fiber optics

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Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen.

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen.

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers.

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung.

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden.

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.