Alles rund um den Glasfaser­ausbau in Hohenstein

Find out about current dates and regional specialties

Welcome to the fiber optic expansion page of Hohenstein

We look forward to successively expanding the fiber optic network in your municipality and Hohenstein into the digital future. Here you can find all relevant information about your region at a glance

Only for a short time:

Our sales staff are only on site for a short time. Conclude your Internet contract in a personal consultation and secure your fiber optic house connection at particularly favorable conditions!

Consultation appointments in Hohenstein until
31. March 2025

We are active in your community!

Take the opportunity to find out more about fiber optics in the region or get personal advice.

Information events

Hohenstein
am 05.12.24 | 19:00 Uhr

Information stands

Outdoor Informationsstand
Hohenstein
am 21.01.25 von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Am Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Hennethal
Outdoor Informationsstand
Hohenstein
am 22.01.25 von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Am Kindergarten 3 im Ortsteil Holzhausen über Aar
Outdoor Informationsstand
Hohenstein
am 23.01.25 von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Wiesenweg 1 im Orsteil Strinz-Margarethä
Outdoor Informationsstand
Hohenstein
am 24.01.25 von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Langgasse 48 im Ortsteil Breithardt
Outdoor Informationsstand
Hohenstein
am 27.01.25 von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Brunnenstraße 2a im Orsteil Steckenroth
Outdoor Informationsstand
Hohenstein
am 28.01.25 von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Schlossbrücke 28 im Orsteil Burg
Outdoor Informationsstand
Hohenstein
am 29.01.25 von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Mühlenbergstraße 21 im Ortsteil Born
Outdoor Informationsstand
Hohenstein
am 19.02.25 von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr
beim Edeka, An d. Altwiese 4 in Hohenstein
Outdoor Informationsstand
Hohenstein
am 20.02.25 von 12:00 Uhr bis 12:00 Uhr
beim Edeka, An d. Altwiese 4 in Hohenstein
Outdoor Informationsstand
Hohenstein
am 18.03.25 von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Am Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Hennethal

Cooperating Internet providers in your municipality

We provide you with a neutral network and you choose your preferred tariff with one of our partners.

Speed­comparison

The animated graphic clearly shows the speed advantage that fiber optics offers you. This can be transferred to all other digital areas in your region: business, art and culture, telemedicine, careers and many more – so you can look forward to your digital future, both privately and for your municipality.

Further information about fiber optics

Checkbox
Technical advantages

of a fiber optic connection

Glasfaser
Attractiveness

for your region through fiber optics

Information
Still unanswered questions?

Contact us now

Telefon
Contact options

for all further inquiries

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen.

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen.

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers.

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung.

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden.

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.